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Consulting
Die Einführung oder Veränderung von Projekten und Prozessen erfordern ein hohes Maß an Fachwissen. Als Consultant stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und Expertise beratend zur Seite, damit Sie die Projekte und Prozesse erfolgreich einführen oder verändern.
Dabei begleite ich Sie während des gesamten Zyklus von der Planung über die Umsetzung und der Kontrolle bis zur Analyse der einzelnen Schritte.
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Service
Unterstützung und Service biete ich Ihnen in Interim-Funktion oder im befristeten Arbeitsverhältnis.
Zur Überbrückung von Personalmangel, Vorbereitung von Nachfolge (incl. Einarbeitung), Einführung oder Veränderung von Projekten – die Gründe für eine Unterstützung sind vielfältig.
Gemeinsam formulieren wir die Ziele, bei deren Erreichung ich Ihnen gerne helfe.
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Coaching
Die Weiterentwicklung der Mitarbeiter ist eine ständige Anforderung in der sich stetig verändernden Gesellschaft. Als Coach führe ich die jeweiligen Personen an vereinbarte Themen oder Aufgaben heran und befähige sie zur Übernahme derselben. Dabei sind Unterrichte / Seminare ebenso möglich, wie Einzelcoaching und Beratung.
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Integrative Managementsysteme
Qualitätssicherung, Umweltschutz, Arbeitsschutz, Sicherheit, Produktverantwortung – nicht der wirtschaftliche Erfolg allein, sondern auch immer komplexere externe Anforderungen bestimmen heute die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und damit auch ihrer Mitarbeiter.
Wettbewerbsvorteile entstehen, wo die Unternehmen nicht auf Insellösungen setzen, sondern die Synergien eines ganzheitlichen Systems nutzen. Denn immer geht es darum, Prozesse im Unternehmen zu planen, zu steuern und zu verbessern, um eine effiziente und qualitätsgerechte Leistung umweltschonend, sicher und verantwortungsbewusst zu erbringen.
Dieses Ziel lässt sich mit einem integrierten Managementsystem erreichen, d.h. mit geplanten, transparenten Abläufen und Strukturen für qualifizierte Mitarbeiter.
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Finanz- und Rechnungswesen
Das Finanzwesen fasst alle wirtschaftlichen Bereiche zusammen, die sich auf jede Art mit Finanzen beschäftigen (oder dem Thema). Wichtig ist, dass mit „Finanzen“ nicht nur Geldanlagen, Aktien, Börse oder Bankgeschäfte, sondern auch Steuern und Versicherungen gemeint sind. Somit sind Liquiditätssicherung, Finanzwirtschaft, Treasury, Controlling, aber auch das Rechnungswesen Teilbereiche des Finanzwesens.
Das Rechnungswesen ist – wie schon erwähnt – Teil des Finanzwesens. Es beschreibt alle Verfahren, die zur Erfassung und Überwachung der betrieblichen Aktivitäten notwendig sind. Dazu gehören zum einen die Vorgänge, die nach außen gerichtet sind, aber auch die innerhalb abgewickelt werden. Dokumentiert werden zum Beispiel Geldtransaktionen und Güterbestellungen- oder Auslieferungen. Wichtig ist das für ein Unternehmen, da so sämtliche Vorgänge gegenüber dem Finanzamt, Banken oder anderen Institutionen dargestellt werden können. Ein weiterer wichtiger Bereich des Rechnungswesens ist die Dokumentation von Daten zur Planung und Steuerung des Unternehmens. Auch hier wird zwischen internem und externem Rechnungswesen unterschieden.
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Qualität
Die herausragende Neuerung der ISO 9001:2015 besteht in der Etablierung einer übergeordneten Struktur, der sogenannten High Level Structure. Hintergrund ist, dass alle Managementsysteme auf bestimmten Grundelementen basieren – so auch die ISO Standards wie ISO 9001 und ISO 14001 für Qualitätsmanagement und Umweltmanagement, ISO 45001 für Arbeitssicherheit und ISO 50001 für Energiemanagement. Allerdings waren diese Standards trotz ihrer Verwandtschaft bislang nicht einheitlich strukturiert. Um eine Angleichung in Aufbau und Wording zu ermöglichen, hält nun eine Struktur mit identischen Kapitelaufbauten, Texten, Begrifflichkeiten und Begriffsdefinitionen für alle zukünftigen Managementsystemstandards Einzug – ein großer Fortschritt hin zu integrierten Managementsystemen. Die High Level Structure ist dabei so aufgebaut, dass auch andere Managementsysteme mit anderen Strukturen auf der Basis des Qualitätsmanagements integriert werden können. Durch den ganzheitlichen Ansatz eignet sich das Qualitätsmanagement sehr gut als Basis für ein einheitliches System.
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Energie
Die Einführung eines Energiemanagementsystems ist für alle Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch über 7,5 GWh ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Grundlage ist das Energieeffizienzgesetz. Die Einführung muss spätestens 20 Monate nach Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetz erfolgen. Die Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 (oder ein registriertes Umweltmanagementsystem nach EMAS-Verordnung) ist in Deutschland Voraussetzung für die Teilbefreiung in Frage kommender, besonders energieintensiver Unternehmen, um von der EEG-Umlage und zukünftig auch von der Entlastung von Unternehmen des produzierenden Gewerbes von der Strom- und Energiesteuer zu profitieren. Für alle anderen Unternehmen ist die Einführung freiwillig.
Die ISO 50001 ist eine internationale Norm, die Organisationen und Unternehmen beim Aufbau eines systematischen Energiemanagements unterstützen soll. Sie kann auch zum Nachweis eines mit der Norm übereinstimmenden Energiemanagementsystems durch eine Zertifizierung dienen.
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Umwelt
Die internationale Umweltmanagementnorm ISO 14001 legt weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest und ist Teil einer Normenfamilie. Diese beinhaltet zahlreiche weitere Normen zu verschiedenen Bereichen des Umweltmanagements, unter anderem zu Ökobilanzen, zu Umweltkennzahlen bzw. zur Umweltleistungsbewertung. Sie kann sowohl auf produzierende als auch auf dienstleistende Unternehmen angewendet werden. Gleichzeitig werden mit dieser Norm die gesetzlichen Anforderungen abgedeckt.
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Organisation und Strukturierung
ESG-Reporting
In der Europäischen Union stellt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine wesentliche Entwicklung dar, die die Anforderungen an das ESG-Reporting erheblich erweitert.
- Ab 2024 müssen große Unternehmen und Konzerne, die bereits unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fallen, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung intensivieren. (Unternehmen bzw. Niederlassungen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten)
- Ab 2025 erweitert die CSRD diese Anforderungen auf weitere Unternehmen, einschließlich mittelständischer Unternehmen (KMU), die bestimmte Größenkriterien (mind. 250 Mitarbeiter oder mehr als 40 Mio. Euro Nettoerlöse) erfüllen oder kapitalmarktorientiert sind.
- Ab 2026 werden dann auch kleine kapitalmarktorientierte Unternehmen erstmalig in die Berichterstattung einbezogen. (Über 10 Mitarbeitende, mindestens 700 T€ Umsatz, mehr als 350 T€ Bilanzsumme – es müssen zwei dieser Kriterien erfüllt sein)